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Dienstordnung für Notare

Die Parkland Community Library bietet kostenlose Notardienste für die Bewohner des Parkland School District an. Bei der Bereitstellung von Notardiensten werden die folgenden Richtlinien befolgt:

  • Einwohner, die einen Notardienst in Anspruch nehmen möchten, müssen anrufen oder die Website der Bibliothek besuchen, um ein Formular zur Terminvereinbarung auszufüllen. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und das gewünschte Dokument/den gewünschten Dienst an. Bitte rufen Sie die Bibliothek (Montag bis Donnerstag, 10 bis 4 Uhr) unter 610-398-1361 Durchwahl 122 an oder Füllen Sie das Online-Formular auf der Website aus. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte 610-398-1361 Durchwahl 122 an oder senden Sie eine E-Mail notary@parklandlibrary.org.
  • Der Notardienst ist für Bewohner des Schulbezirks Parkland kostenlos. Sie müssen einen Nachweis Ihres Wohnsitzes im Schulbezirk Parkland vorlegen.
  • Jeder, der einen Notardienst in Anspruch nehmen möchte, muss einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen.
  • Die Bibliothek stellt keine Zeugen zur Verfügung und es dürfen auch keine Zeugen unter den Bibliotheksnutzern gesucht werden. Um als Zeuge fungieren zu können, muss der Zeuge die Person, deren Dokument notariell beglaubigt wird, persönlich kennen und über einen gültigen Lichtbildausweis verfügen.
  • In der Parkland Community Library können derzeit nur Dokumente in englischer Sprache notariell beglaubigt werden.
  • Sollten hinsichtlich des Dokuments, des Kunden oder der Umstände der Notardienstanfrage Zweifel an der Echtheit, Unklarheiten oder Ungewissheiten für die Bibliothek entstehen, haben wir das Recht, die Erbringung dieser Dienstleistung nach alleinigem Ermessen der Bibliothek abzulehnen.

Zu den nicht erbringbaren Leistungen gehören unter anderem:

  • Beglaubigung von Kopien amtlicher Dokumente wie Geburts-, Sterbe- oder Einbürgerungsurkunden
  • Beglaubigung von Blankodokumenten
  • Beglaubigung durch einen Bevollmächtigten
  • Erteilung von Rechtsberatung oder Schlichtung bei Streitigkeiten
  • Beglaubigung von Unterschriften mit Stempel
  • Tätigkeit als Rechnungseintreiber
  • Durchführung von Trauungen

Aktualisiert 10-2024